Widerrufsrecht

Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle ihm hieraus zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an uns ab. Das gilt auch anteilig in der Höhe des Wertes unseres Miteigentums, falls die Kaufsache in andere Gegenstände verarbeitet oder mit diesen verbunden wird. Der Besteller bleibt jedoch – bis auf Widerruf – zur Einziehung der vorstehend an uns abgetretenen Forderungen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt.

Unsere Befugnis zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen bleibt davon jedoch unberührt. Wir verpflichten uns, die an uns abgetretenen Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller mit fälligen Zah-lungen auf die durch seine vorstehende Forderungsabtretung gesicherten Forderungen nicht im Verzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist. Im Falle des Zahlungsverzugs werden wir dem Besteller die Einziehung der von ihm an uns abgetretenen Forderungen mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich androhen. Sobald wir zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt sind, hat uns der Besteller sämtliche zur Durchsetzung dieser Forderungen erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und Auskünfte zu erteilen, uns insbesondere die vollständigen Namen und Anschriften der Schuldner der von ihm an uns abgetretenen Forderungen bekannt zu geben.